AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltung
    • Die nachfolgenden AGB sind für alle von der Fotografin und/oder ihren Erfüllungsgehilfen (Fotoassistenten/Mitarbeiter) durchgeführten Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistung mit allen Erweiterungen dieses Vertrages als ausdrücklich und inbegriffen.
    • Sofern es keine abweichende Vereinbarung gibt, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge der Auftraggeber
    • Vertragsgrundlage ist das jeweilige Angebot seitens der Fotografin. Alle getroffenen und vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung sind hierin festgeschrieben. Das Angebot der Fotografin ist freibleibend und unverbindlich.
    • Will der Auftraggeber den AGB widersprechen, so ist dies schriftlich innerhalb drei Werktagen zu tun
    • Es gelten ausschließlich die hier vorliegenden AGB der Fotografin. Andere Geschäftsbedingungen, etwa die der Auftraggeber finden keine Anwendung. Sollten abweichende Vereinbarungen getroffen worden sein, so müssen diese schriftlich niedergelegt werden und gehen den vorliegenden AGB vor.
    • „Bilder“, „Werke“, „Fotos“ im Sinne der vorliegenden AGB sind alle von der Fotografin erstellten und hergestellten Produkte. Hierbei spielt es keine Rolle in welcher technischen Form oder Medium diese erstellt worden sind und/oder vorliegen
  2. Auftrag
    • Die der Fotografin erstellten und gelieferten Bilder sind urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gemäß §2 Abs.1 Zi.5 UrhG
    • Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitete Bilder. Diese werden im Format JPG hochauflösend übergeben. Eine Ausgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdateien (RAW) ist hiermit ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilder ist nicht Bestandteil des Auftrages.
    • Der Auftraggeber ist für die Bildaufnahme und Bildnutzung verpflichtet die erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. Dies gilt insbesondere bei Personenaufnahmen sowie Objekten mit bestehenden Urheberrechten, Eigentumsrechten oder sonstigen Rechten Dritter.
    • Die Fotografin garantiert nicht dafür, dass alle anwesenden Gäste (z.b. auf Familienfeiern, Hochzeiten, …) auch tatsächlich fotografiert werden.
  3. Nutzungs- und Urheberrecht
    • Der Fotografin steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.
    • Der Auftragnehmer überträgt auf erstes Anfordern jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich der privaten, nicht kommerziellen Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z. B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, die dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
    • Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, die durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.Erteilt die Fotografin die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann sie verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht sie von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung die Fotografin zum Schadensersatz.
    • Bei jeglicher unberechtigten (insbesondere bei ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten und über die den Auftraggebern eingeräumten Rechte hinausgehenden) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen Nutzungshonorars zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche durch die Fotografin bleibt ausdrücklich vorbehalten.
    • Durch die bei Übertragung von Nutzungsrechten vorgesehenen Strafzahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
    • Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.
    • Wurde die Veröffentlichungsoption gewählt behält sich die Fotografin als Bildautor das Recht vor, Nutzungsrechte am Urheberrecht der Fotos und bildlichen Darstellungen Dritten gegenüber im In- und Ausland einzuräumen sowie Neben- und Folgerechte wahrzunehmen.
  4. Zahlungsbedingungen und Preisangaben
    • Es wird gemäß §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) keine Umsatzsteuer (USt) erhoben.
    • Preisänderungen bei Nachbestellungen und zukünftigen Aufträgen bleiben vorbehalten, ausgenommen davon sind verbindliche Bestellungen, die Bestandteil des Vertrages sind.
    • Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos, einschließlich gelieferter CDs/DVDs/USB-Medien oder anderer Datenträger, Eigentum der Fotografin. Ebenso verbleiben alle Rechte an den Fotos bei der Fotografin.Zahlungen sind per Überweisung oder Bar zu leisten. Gegen Ansprüche der Fotografin kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
    • Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 40 % fällig. Erst mit Eingang der Gebühr bei der Fotografin gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist die Fotografin nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
  5. Veröffentlichungsrechte
    • Durch die Inanspruchnahme der Veröffentlichungsoption willigen die Auftraggeber ein, dass die Fotografin die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen der Fotos (z. B. für Homepages, Social Media, Blog und Werbematerial z.b. Visitenkarten, Postkarten, …) vornehmen darf. Die Fotografin darf die Fotos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung der Fotografin dient.
    • Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die Gäste der Hochzeit darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass sie in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nicht Vorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber die Fotografin von der Haftung vollumfänglich freistellen.
    • Die Fotografin wird im Rahmen der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass weder dem Brautpaar noch den Gästen ein Schaden durch die Veröffentlichung der Fotos zugefügt wird.
    • Die Fotografin verzichtet in ihrem Nutzungsrecht im Rahmen der Veröffentlichungsrechte auf Weiterverkauf der Fotos zur Zweitnutzung
  6. Vergütung & Rechnung
    • Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als vereinbarte Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie, wenn vereinbart zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.
    • Über den jeweiligen Auftrag hinausgehende Arbeiten oder Erweiterungen (sofern nicht Teil einer Zusatzoption) werden auf Basis einer neuen schriftlich getroffenen Vereinbarung abgerechnet.
    • Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. 
  7. Haftung und Haftungsausschluss
    • Für Schäden gleich welcher Art haftet die Fotografin für sich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie schuldhaft herbeigeführt hat.
    • Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder ObjekteFür Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit maximal mit dem Wert des jeweils gebuchten und unterschriebenen Vertrages.Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    • Die Organisation und Vergabe von Buchungen sowie die Ausführung der beauftragten Arbeiten erfolgen mit größtmöglicher Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat (z. B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen usw.), die Fotografin nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen oder vereinbarte Liefertermine nicht einhalten, können die Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche für jegliche daraus resultierenden Schäden, Folgen oder Mehrkosten geltend machen. Die Fotografin verpflichtet sich jedoch in diesem Falle, die jeweils geleistete Anzahlung den Auftraggebern zurückzuerstatten.
    • Sollte es kurzfristig aufgrund der oben genannten Umstände höherer Gewalt zum Ausfall der Fotografin kommen, und sollte die Fotografin aufgrund dieser Umstände hierzu in der Lage sein, wird sie sich bemühen, soweit von den Auftraggebern gewünscht, einen Ersatzfotograf/in zu empfehlen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch auf einen Ersatzfotograf/in wird hierdurch nicht begründet.
    • Für eventuelle Mehrkosten, die durch die Buchung eines Ersatzfotograf/in oder anderer Dritter entstehen, wird ausdrücklich nicht gehaftet.
    • Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Auftraggeber für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
  8. Rücktritt
    • Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem im Vertrag angegebenen Hochzeitstermin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an die Fotografin unter der oben angegebenen Anschrift. Der guten Ordnung halber wird darauf hingewiesen, dass eine Rücktrittserklärung per E-Mail nicht der Schriftform genügt.
    • Eingang der Rücktrittserklärungbis zu 1 Monat vor Buchungstermin: 40 % des Preises der jeweiligen vereinbarten Gesamtvertragswertes.
    • bis zu 2 Wochen vor Buchungstermin: 90 % des Preises der jeweiligen vereinbarten Gesamtvertragswertes 
    • bis zu 1 Tag oder kürzer vor Buchungstermin:
    • 100% des Preises der jeweiligen vereinbarten Gesamtvertragswertes.
    • Wenn die im Angebot vereinbarte Leistung vom Auftraggeber storniert wird und die Fotografin für die stornierte Hochzeit mindestens eine gleichwertige Hochzeit vereinbaren kann, wird die volle Summe der Anzahlung zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz hinsichtlich des Wertes der neu gebuchten Hochzeit zu dieser Vereinbarung bestehen, wird die Fotografin die Summe der Differenz einbehalten und die restliche Summe der Anzahlung zurückerstatten. Kann nachweislich keine anderweitige Buchung vonseiten der Fotografin wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrages nachweislich nicht mehr angenommen, entsteht der Fotografin demnach ein Vermögensschaden, der mit den oben genannten Prozentsätzen in Rechnung gestellt wird.
    • Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall mit ärztlichem Nachweis (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), der zu einer Absage der Trauung/Feierlichkeiten führt.
  9. Exklusivität und Befugnisse
    • Die Fotografin ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Die Fotografin ist die/der einzige professionelle Fotograf/in, der am Hochzeitstag beauftragt ist, diesen fotografisch zu begleiten.
    • Die Fotografin hat bezüglich Positionierung von Personen, Kamera und Ausrüstung Priorität vor allen anderen Personen, die Foto- oder Videoaufnahmen erstellen. Sollte ein Videograf oder Videoteam engagiert werden, so muss dies vorher ausdrücklich mit der Fotografin abgestimmt werden. Sollte ein weiterer professioneller Fotograf/in Aufnahmen des Brautpaares und der Gesellschaft anfertigen und diese Arbeiten auf Aufforderung der Fotografin und/oder der Auftraggeber nicht einstellen, ist die Fotografin berechtigt, die fotografische Begleitung abzubrechen. Die Auftraggeber werden in diesem Fall die jeweils gemäß diesem Vertrag gebuchte Leistungen trotzdem vollumfänglich bezahlen. Die Gäste sind herzlich eingeladen, auf der Hochzeit Schnappschüsse als persönliche Erinnerungen aufzunehmen.
  10. Schlussbestimmungen
    • Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Fotografin, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.
    • Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.
    • Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Sie sind dann nach Treu und Glauben auszulegen oder durch etwa neue gesetzliche Bestimmungen zu ergänzen / ersetzen.
  1. Datenschutz und Datenerhebung
    1. Die Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.
    1. Die Auftraggeber erklären sich einverstanden, dass die für den Geschäftsverkehr und die Auftragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
    1. Die Fotografin verarbeitet Kontakt- sowie Kommunikationsdaten und trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies
      1. für die Erfüllung vorvertraglicher Pflichten und
      1. zur vertragsgemäßen Leistungserbringung,
      1. zum Zweck der Vertragsdurchführung,
      1. zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
    1. Die Fotografin wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten (z. B. Online-Galerien, Fotobücher, Abzüge usw.) erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht. Die Fotografin und alle Mitarbeiter von externen Dienstleistern, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich und entsprechend der geltenden Datenschutzgesetze zu behandeln.
    1. Die personenbezogenen (Foto-)Daten werden nach 25 Jahren gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung, Nachbestellungen, Rechte-Wahrung und Vermarktung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
    1. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Die Auftraggeber haben das Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten, Berichtigung unrichtiger Daten, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruchsrecht.

Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden:

Inna Schmidt
Schillerstrasse 13
73770 Denkendorf
fotografie@picturesinna.de

Copyright © 2024 Pictures by Inna · Theme by 17th Avenue

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner